Förderung für die Wärmepumpe
Wer eine Öl-, Gas- oder Kohleheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, bekommt vom Bund eine Pauschale – und oft zusätzlich Geld vom Bundesland. Hier der aktuelle Stand für Ihr Einfamilienhaus.
Übersicht der Programme
- 5.000 € für den Tausch der fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe
- keine Einkommensprüfung, kein Mindestalter des alten Kessels
- zusätzlich kombinierbar mit der Förderung Ihres Bundeslandes
- förderungswürdige Haushalte: bis 7.500 € für die Wärmepumpe
- einkommensschwache Haushalte: bis 100 % der Kosten, max. 29.615 €
- Nachweis über einen Bescheid der ORF-Beitrags Service (OBS)
Programme im Vergleich
| Kesseltausch (Sanierungsoffensive des Bundes) | Kesseltausch 2027 mit sozialer Zusatzförderung | |
|---|---|---|
| Für wen | Privatpersonen (Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter) im Ein-/Zweifamilien- oder Reihenhaus | Haushalte mit OBS-Bescheid nach dem Energiearmuts-Definitions-Gesetz |
| Wärmepumpe | Pauschale 5.000 € | bis 7.500 € (förderungswürdig) bzw. bis 29.615 € (einkommensschwach) |
| Obergrenze | 5.000 € pro Standort (−20 % bei Kältemittel mit GWP über 150) | bis 100 % der förderungsfähigen Kosten |
| Wann Sie das Geld bekommen | nach Einbau und Prüfung der Endabrechnung | nach Einbau und Prüfung der Endabrechnung |
| Zusätzliche Bedingung | Energieberatung des Bundeslandes; Fernwärme nicht möglich oder unzumutbar | gültiger OBS-Bescheid bei Antragstellung |
| Status | in Vorbereitung | in Vorbereitung |
Was Sie uns fragen
Gibt es „Raus aus Öl und Gas“ noch?
Die Bundesförderung heißt heute „Kesseltausch“ und ist Teil der Sanierungsoffensive. Das Budget 2026 war am 10. Juli 2026 ausgeschöpft. Ab 2. November 2026 gibt es eine Neuauflage, ab 4. Jänner 2027 die Förderung 2027.
Was ist mit „Sauber Heizen für Alle“?
Die Aktion 2026 ist beendet, neue Registrierungen sind nicht mehr möglich. Ab 2027 können einkommensschwache Haushalte beim Kesseltausch eine soziale Zusatzförderung von bis zu 100 % der Kosten bekommen.
Kann ich die Bundesförderung mit der Landesförderung kombinieren?
Ja. Alle Bundesländer haben eigene Förderungen für den Heizungstausch, die meist zusätzlich möglich sind. Höhe und Bedingungen sind je Land verschieden – fragen Sie bei Ihrer Landesförderstelle oder Energieberatung nach. Alle Förderungen zusammen dürfen die Kosten nicht übersteigen.
Gibt es auch einen Steuervorteil?
Ja. Wer eine Bundesförderung für den Kesseltausch ausbezahlt bekommt, erhält die Öko-Sonderausgabenpauschale: 400 € pro Jahr über fünf Jahre, automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung. Voraussetzung: Die Kosten nach Abzug der Förderungen liegen über 2.000 €.
Bekomme ich für die N2N PROLINE weniger, weil es eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist?
Nein, die Pauschale ist für alle Wärmepumpen gleich. Ein Abzug von 20 % gilt nur für Kältemittel mit einem GWP-Wert über 150 – die N2N PROLINE arbeitet mit dem natürlichen Kältemittel R290. Ob das Gerät auf der Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen steht, prüfen wir gern mit Ihnen.
Wir rechnen es Ihnen genau aus
Erzählen Sie uns von Ihrem Haus. Wir planen die Wärmepumpe und berechnen den Preis nach Förderung – unverbindlich und kostenlos.
UNVERBINDLICHES ANGEBOTStand Oktober 2026 nach den Informationsblättern der Kommunalkredit Public Consulting (sanierungsoffensive.gv.at, Version 10/2026). Die Bedingungen legen die Förderstellen fest und können sich ändern.
Quellen: Sanierungsoffensive – Neuauflage Kesseltausch Ein-/Zweifamilienhaus · Informationsblatt Neuauflage Kesseltausch 2026 (Version 10/2026) · Informationsblatt Kesseltausch 2027 Ein-/Zweifamilienhaus · BMLUK – Sanierungsoffensive 2026: alle Fördermittel abgeholt · Sanierungsoffensive 2027 – News vom 15.10.2026 · Umweltförderung – Sauber Heizen für Alle 2026 (beendet)