KONTAKT ANGEBOT

Förderung für die Wärmepumpe

Wer seine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, bekommt in Deutschland einen Zuschuss von der KfW – oder alternativ eine Steuerermäßigung. Hier finden Sie den aktuellen Stand und wie Sie vorgehen.

Programme im Vergleich

KfW-Heizungsförderung (458)Steuerermäßigung für energetische Sanierung (§ 35c EStG)
Für wenPrivate Eigentümer von Wohngebäuden (Bauantrag mind. 5 Jahre alt)Selbstnutzende Eigentümer, Gebäude älter als 10 Jahre
Wärmepumpe30 % Grundförderung + Boni, zusammen max. 70 % (80 %)20 % der Kosten über 3 Jahre
Obergrenzeförderfähige Kosten max. 28.000 € für die erste Wohneinheitmax. 40.000 € Steuerermäßigung pro Objekt
Wann Sie das Geld bekommennach Abschluss und Prüfung der Nachweisemit der Einkommensteuer im Jahr des Abschlusses und in den 2 Folgejahren
Zusätzliche BedingungAntrag vor Beginn der Arbeiten, Vertrag mit Förderklauselkeine KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme; Bescheinigung des Fachbetriebs
Statusgeöffnetgeöffnet

Was Sie uns fragen

Kann ich KfW-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. Sie wählen entweder den KfW-Zuschuss (458) oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Für die meisten Eigentümer ist der Zuschuss höher.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Bei der KfW immer bevor die Arbeiten beginnen. Vorher brauchen Sie nur einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit Förderklausel (aufschiebende oder auflösende Bedingung).

Wird die Förderung 2027 weniger?

Ja. Ab 1. Februar 2027 sinken der Klimageschwindigkeitsbonus (um 4 Prozentpunkte pro Halbjahr) und der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten (um 750 € pro Halbjahr). Für 2027 ist außerdem eine Änderung der Grundförderung für Wärmepumpen angekündigt – Details stehen noch aus. Wer jetzt plant, sollte den Antrag nicht unnötig aufschieben.

Gibt es zusätzlich einen Kredit?

Ja, die KfW bietet zum Zuschuss einen Ergänzungskredit an. Die aktuellen Konditionen finden Sie direkt bei der KfW.

Ist die N2N PROLINE förderfähig?

Die Wärmepumpe muss die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen. Das bestätigt Ihr Fachbetrieb oder Energieberater in der Bestätigung zum Antrag (BzA). Wir prüfen das gern für Ihr konkretes Projekt.

Wir rechnen es Ihnen genau aus

Erzählen Sie uns von Ihrem Haus. Wir planen die Wärmepumpe und berechnen den Preis nach Förderung – unverbindlich und kostenlos.

UNVERBINDLICHES ANGEBOT

Stand Oktober 2026 nach KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026) und § 35c EStG. Die Bedingungen legen KfW und Gesetzgeber fest und können sich ändern. Es besteht kein Rechtsanspruch, die Förderung hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

Quellen: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (458) · KfW – Merkblatt 458 (Stand 09/2026) · § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Kostenloses Angebot
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