Steuerermäßigung für energetische Sanierung (§ 35c EStG)
Statt eines Zuschusses können Sie 20 % der Kosten für die neue Wärmepumpe über drei Jahre von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Ohne Antrag vorab – über die Steuererklärung.
Wie viel Sie bekommen
Die Ermäßigung wird über 3 Jahre verteilt und funktioniert nur, wenn Sie genug Einkommensteuer zahlen.
Die Berechnung ist unverbindlich. Es entscheidet die Förderstelle.
So kommen Sie zur Förderung
Fachbetrieb beauftragen
Lassen Sie die Wärmepumpe von einem Fachunternehmen einbauen.
Per Überweisung bezahlen
Bezahlen Sie die Rechnung unbar auf das Konto des Fachbetriebs.
Bescheinigung anfordern
Der Fachbetrieb stellt die Bescheinigung nach amtlichem Muster aus.
Steuererklärung
Tragen Sie die Kosten in der Einkommensteuererklärung ein – im Jahr des Abschlusses und in den zwei Folgejahren wird die Steuer gemindert.
Was Sie wissen müssen
Wer kann beantragen
- Sie bewohnen das Haus selbst (eigene Wohnzwecke).
- Das Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als 10 Jahre.
- Die Arbeiten führt ein Fachunternehmen aus, Eigenleistung zählt nicht.
- Für dieselbe Maßnahme nutzen Sie keinen KfW-Zuschuss und keinen geförderten Kredit.
- Die Maßnahme wird vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen.
Was Sie brauchen
- Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster
- Rechnung in deutscher Sprache
- Zahlungsnachweis per Überweisung auf das Konto des Fachbetriebs (keine Barzahlung)
- Einkommensteuererklärung
Was Sie uns fragen
Was ist besser: Steuerbonus oder KfW-Zuschuss?
Meist der KfW-Zuschuss: Er beginnt bei 30 % und wird direkt ausgezahlt. Der Steuerbonus (20 %) kann sinnvoll sein, wenn der Antrag bei der KfW nicht mehr rechtzeitig möglich war – dabei zählt ein ausreichend hohes Steuereinkommen.
Was passiert, wenn ich wenig Steuern zahle?
Die Ermäßigung mindert nur die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer. Was darüber hinausgeht, verfällt.
Wir helfen Ihnen bei der Förderung
Wir planen die Wärmepumpe für Ihr Haus, berechnen die Ersparnis und den Preis nach Förderung und beraten Sie beim Antrag.
UNVERBINDLICHES ANGEBOTQuelle: § 35c Einkommensteuergesetz. Lassen Sie Ihre individuelle Situation von einer Steuerberatung prüfen.
Quellen: § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen