KfW-Heizungsförderung (458)
Der wichtigste Zuschuss für die neue Heizung: Die KfW übernimmt mindestens 30 % der Kosten für Ihre Wärmepumpe – mit Boni bis zu 70 % oder bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %.
Wie viel Sie bekommen
Berechnet wird nur die Grundförderung (30 % von max. 28.000 €). Mit Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und Einkommensbonus (10–40 %) kann der Zuschuss auf bis zu 70 % bzw. 80 % steigen.
Die Berechnung ist unverbindlich. Es entscheidet die Förderstelle.
So kommen Sie zur Förderung
BzA erstellen lassen
Ihr Fachbetrieb oder Energieberater erstellt die Bestätigung zum Antrag mit den geplanten Kosten.
Vertrag mit Förderklausel
Schließen Sie den Vertrag über die Wärmepumpe mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung (Zusage der KfW).
Antrag in „Meine KfW“
Registrieren Sie sich im Kundenportal und stellen Sie den Antrag für Produkt 458 – mit BzA und Vertrag.
Wärmepumpe einbauen
Nach der Zusage kann der Einbau sofort starten. Sie haben dafür bis zu 36 Monate Zeit.
Auszahlung beantragen
Mit der Bestätigung nach Durchführung und den Rechnungen beantragen Sie im Portal die Auszahlung auf Ihr Konto.
Was Sie wissen müssen
Wer kann beantragen
- Sie sind privater Eigentümer eines bestehenden Wohngebäudes in Deutschland (Bauantrag mindestens 5 Jahre alt).
- Die Wärmepumpe erfüllt die technischen Mindestanforderungen der BEG und wird von einem Fachbetrieb eingebaut.
- Das Heizsystem wird optimiert (hydraulischer Abgleich).
- Klimageschwindigkeitsbonus (16 %): nur wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen – oder eine Gas- bzw. Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist.
- Einkommensbonus: nur für selbst bewohnte Häuser, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 € (mit Kind unter 18 bis 60.000 €).
- Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Arbeiten beginnen.
Was Sie brauchen
- Bestätigung zum Antrag (BzA) von Fachbetrieb oder Energieberater
- Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung
- Zugang zum Kundenportal „Meine KfW“
- nach dem Einbau: Bestätigung nach Durchführung (BnD) und alle Rechnungen
- für den Einkommensbonus: Einkommensteuerbescheide
Was Sie uns fragen
Wie hoch ist der Zuschuss konkret?
Beispiel: Kostet die Wärmepumpe mit Einbau 28.000 € oder mehr, bekommen Sie mindestens 8.400 € (30 %). Tauschen Sie eine alte Ölheizung im selbst bewohnten Haus, kommen 16 % dazu – zusammen 12.880 €. Mit Einkommensbonus sind bis zu 19.600 € (70 %) bzw. 22.400 € (80 %) möglich.
Gibt es noch den Effizienzbonus für natürliche Kältemittel?
Nein, im aktuellen Merkblatt (gültig ab 24.09.2026) sind nur noch Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus vorgesehen.
Bekomme ich die Förderung auch für ein vermietetes Haus?
Ja, die Grundförderung von 30 %. Die Boni gibt es aber nur für selbst bewohnte Häuser.
Was ändert sich 2027?
Ab 1. Februar 2027 sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Höchstbetrag schrittweise. Außerdem ist für 2027 eine Neuregelung der Grundförderung für Wärmepumpen angekündigt. Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Antragstellung.
Wir helfen Ihnen bei der Förderung
Wir planen die Wärmepumpe für Ihr Haus, berechnen die Ersparnis und den Preis nach Förderung und beraten Sie beim Antrag.
UNVERBINDLICHES ANGEBOTQuelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, auf Grundlage der BEG EM vom 17.08.2026. Die Bedingungen können sich ändern – aktuelle Fassung auf kfw.de/458.
Quellen: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (458) · KfW – Merkblatt 458 (Stand 09/2026)