KONTAKT ANGEBOT
/ Kesseltausch (Sanierungsoffensive des Bundes)
Neuauflage: Registrierung ab 2. November 2026 (bis 31.12.2026), danach Anträge ab 4. Jänner 2027

Kesseltausch (Sanierungsoffensive des Bundes)

Die Bundesförderung für den Umstieg von Öl, Gas, Kohle oder Elektrospeicherofen auf eine Wärmepumpe. Sie bekommen eine Pauschale von 5.000 € – die Höhe bleibt auch 2027 gleich.

5.000 €Pauschale für die Wärmepumpe
2.11.2026Start der Registrierung (Neuauflage 2026)
9 MonateZeit für Einbau und Endabrechnung

Wie viel Sie bekommen

Ihre Förderung bis zu —

Pauschale der Bundesförderung. Dazu kommt oft eine Förderung Ihres Bundeslandes.

Die Berechnung ist unverbindlich. Es entscheidet die Förderstelle.

So kommen Sie zur Förderung

  1. Energieberatung

    Lassen Sie sich von der Energieberatung Ihres Bundeslandes beraten – vor Ort, telefonisch oder online.

  2. Online registrieren

    Neuauflage 2026: Registrierung ab 2.11.2026 auf sanierungsoffensive.gv.at. Ab 2027: Antrag ab 4.1.2027, vor Beginn der Arbeiten.

  3. Wärmepumpe einbauen

    Ab Registrierung bzw. Genehmigung haben Sie 9 Monate Zeit für Einbau und Abrechnung.

  4. Endabrechnung

    Laden Sie Endabrechnungsformular und Rechnungen auf der Online-Plattform hoch.

  5. Auszahlung

    Nach Prüfung durch die KPC und Genehmigung wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.

Was Sie wissen müssen

Wer kann beantragen

  • Sie sind Privatperson und (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigter oder Mieter eines Ein-/Zweifamilien- oder Reihenhauses in Österreich.
  • Eine Öl-, Gas-, Kohle-/Koks- oder Elektrospeicherheizung wird stillgelegt und fachgerecht entsorgt.
  • Ein Anschluss an klimafreundliche Nah-/Fernwärme ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar.
  • Die Wärmepumpe erfüllt die EHPA-Gütesiegelkriterien, steht auf der Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen und das Heizsystem kommt mit max. 55 °C Vorlauftemperatur aus.
  • Einbau durch einen Fachbetrieb, keine Eigenmontage.
  • Neuauflage 2026: gefördert werden Lieferungen und Leistungen ab 7.10.2026. Ab 2027: Antrag vor Beginn der Arbeiten.

Was Sie brauchen

  • ID Austria oder Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
  • Energieberatungsprotokoll Ihres Bundeslandes
  • Angaben zur Maßnahme und zu den geplanten Kosten
  • ausgefülltes Endabrechnungsformular
  • alle Rechnungen (auf Ihren Namen) und Zahlungsnachweise

Was Sie uns fragen

Was ist der Unterschied zwischen der Neuauflage 2026 und der Förderung 2027?

Die Höhe ist gleich (5.000 €). Bei der Neuauflage 2026 registrieren Sie sich zwischen 2.11. und 31.12.2026, gefördert werden Leistungen ab 7.10.2026. Ab 2027 stellen Sie den Antrag ab 4.1.2027 vor Beginn der Arbeiten und bekommen einen Förderungsvertrag.

Muss ich im Haus meinen Hauptwohnsitz haben?

Nein, für die Grundförderung ist kein Hauptwohnsitz nötig. Bei der sozialen Zusatzförderung gelten eigene Regeln.

Was, wenn das Budget wieder aus ist?

Die Förderung gibt es nur, solange Budgetmittel vorhanden sind. 2026 war das Budget im Juli aufgebraucht – frühzeitig registrieren lohnt sich.

Wir helfen Ihnen bei der Förderung

Wir planen die Wärmepumpe für Ihr Haus, berechnen die Ersparnis und den Preis nach Förderung und beraten Sie beim Antrag.

UNVERBINDLICHES ANGEBOT

Quelle: Kommunalkredit Public Consulting / BMLUK, Informationsblätter Version 10/2026. Bis zum Aktionsstart 2027 können einzelne Bedingungen noch präzisiert werden – aktuelle Fassung auf sanierungsoffensive.gv.at.

Quellen: Sanierungsoffensive – Neuauflage Kesseltausch Ein-/Zweifamilienhaus · Informationsblatt Neuauflage Kesseltausch 2026 (Version 10/2026) · Informationsblatt Kesseltausch 2027 Ein-/Zweifamilienhaus · BMLUK – Sanierungsoffensive 2026: alle Fördermittel abgeholt

Kostenloses Angebot
Kostenloses Angebot