KONTAKT ANGEBOT
/ Das Gebäudeprogramm — kantonale Förderung Wärmepumpe
Offen — Gesuch beim Kanton vor Baubeginn

Das Gebäudeprogramm — kantonale Förderung Wärmepumpe

Bund und Kantone fördern über das Gebäudeprogramm den Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch erneuerbare Systeme wie die Wärmepumpe. Wie viel Sie erhalten, hängt von Ihrem Kanton ab.

26Kantone mit eigenen Förderbedingungen
vor BaubeginnGesuch einreichen
0848 444 444Infoline EnergieSchweiz

So kommen Sie zur Förderung

  1. Kanton wählen

    Wählen Sie auf dasgebaeudeprogramm.ch Ihren Kanton und lesen Sie die Bedingungen.

  2. Offerte einholen

    Lassen Sie sich eine Offerte für die Luft/Wasser-Wärmepumpe erstellen.

  3. Gesuch einreichen

    Reichen Sie das Gesuch vor Baubeginn bei der kantonalen Bearbeitungsstelle ein und warten Sie die Zusage ab.

  4. Installieren und abrechnen

    Nach der Installation reichen Sie die Schlussabrechnung ein; danach wird der Beitrag ausbezahlt.

Was Sie wissen müssen

Wer kann beantragen

  • Bestehendes Gebäude in der Schweiz
  • Ersatz einer fossilen oder konventionellen elektrischen Heizung (je nach Kanton)
  • Förderbedingungen des Kantons erfüllen (Basis: Harmonisiertes Fördermodell der Kantone HFM 2015)
  • In vielen Kantonen: Zertifikat «Wärmepumpen-System-Modul» oder GEAK Plus als Bedingung — beim Kanton prüfen
  • Gesuch vor Beginn der Arbeiten einreichen

Was Sie brauchen

  • Gesuchsformular des Kantons (oft online über das Gesuchsportal)
  • Offerte des Installateurs
  • Angaben zur bisherigen Heizung
  • Je nach Kanton GEAK Plus oder Nachweis Wärmepumpen-System-Modul
  • Schlussrechnung nach Abschluss der Arbeiten

Was Sie uns fragen

Wie viel Geld bekomme ich?

Das legt Ihr Kanton fest. Die Beträge sind von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich, und nicht jeder Kanton fördert Luft/Wasser-Wärmepumpen gleich stark.

Was passiert mit dem Gebäudeprogramm ab 2027?

Das Parlament hat das Gebäudeprogramm im Entlastungspaket 27 beibehalten, aber mit weniger Bundesmitteln. Die Kantone können ihre Beträge deshalb anpassen.

Kann ich zusätzlich Steuern sparen?

Investitionen in Energiesparmassnahmen sind heute in vielen Kantonen von den Steuern abziehbar. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ändert sich das — fragen Sie Ihr Steueramt.

Gibt es Beiträge von der Gemeinde oder vom Energieversorger?

In manchen Gemeinden und bei manchen Energieversorgern ja. Fragen Sie vor Ort nach.

Wir helfen Ihnen bei der Förderung

Wir planen die Wärmepumpe für Ihr Haus, berechnen die Ersparnis und den Preis nach Förderung und beraten Sie beim Antrag.

UNVERBINDLICHES ANGEBOT

Quelle: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (Stand Oktober 2026). Beträge und Bedingungen legen die Kantone fest — aktuelle Angaben auf dasgebaeudeprogramm.ch.

Quellen: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen · Das Gebäudeprogramm — Förderung · EnDK — Entlastungspaket 27

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